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Aufsichtspflicht der Eltern

Die Aufsichtspflicht der Eltern

Kindererziehung bedeutet Verantwortung zu übernehmen. Vater und Mutter stehen in der Pflicht, ihren Kindern Schutz und Geborgenheit zu geben. Gleichzeitig sollen die kleinen auf das Leben vorbereitet werden. Auch die Aufsichtspflicht zählt zu den Aufgaben von Vater und Mutter dazu. Diese beruht auf drei grundlegenden Prinzipien.

Gibt es gesetzliche Vorschriften?

Der Gesetzgeber hat keine Regelungen festgesetzt, wie die Eltern bei der Aufsichtspflicht vorgehen sollen. Es gibt drei Prinzipien, welche die Eltern einhalten sollten. Diese besagen, dass der Nachwuchs keinen Schaden erleiden darf. Es darf anderen Kindern keinen Schaden zufügen und diese auch nicht gefährden. Da jedes Kind anders ist, lässt sich keine pauschale Aussage über die Aufsichtspflicht treffen. Hier spielt das Alter, der Charakter, das Verhalten und der geistige Entwicklungszustand eine große Rolle. Unumstritten ist jedoch die Regel, dass Kleinkinder und Babys nicht unbeaufsichtigt gelassen werden dürfen.

Das richtige Maß an Kontrolle

In Deutschland wird der Gedanke verfolgt, dass die Kinder Grenzen benötigen, aber gleichzeitig Freiräume zur Selbstverwirklichung haben sollten. Je älter der Nachwuchs wird, desto selbstständiger wird er. Vater und Mutter können ihre Kinder daher nicht vor allem Übel schützen. Bis die Phase der Selbstständigkeit einsetzt, liegt es in der Hand beider Elternteile, wie viel Freiheit sie den Kleinen lassen.

Und im Schadensfall?

In einem solchen Fall ist es die Pflicht des Gerichts, die Verletzung der Aufsichtspflicht zu beweisen. Die Elternteile müssen lediglich gegenüber der Versicherung beweisen, dass sie ihrer Aufsichtspflicht nachgekommen sind. Darüber informiert auch bambiona.de. Eine Haftpflichtversicherung sollte immer mit einer Deliktunfähigkeitsklausel der Kinder abgeschlossen werden.

Quelle und mit Genehmigung von: bambiona.de

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